Energieberatung (Vor-Ort-Beratung). Bestandsgebäude.

Dipl.-Ing. Tomasz Bachlinski - Freischaffender Architekt, Energieberater Wohngebäude, Fachplaner Hocheffizienzgebäude

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Altbausanierung - Energiesparende Gebäude

Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Wirtschaftliche und energetische Optimierung.

Die Sanierung und Modernisierung von Gebäuden im Bestand, der Erhalt und Überführung der historischen Architektur in die moderne Gegenwart ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die Ideen der modernen Architektur und die Weiterentwicklung der technischen Gebäudeausstattung auf Gebäude mit greifbarer Geschichte überträgt. Sanierung und Modernisierung von Bestandsgebäuden wirkt sich nachhaltig für das historische Erbe und identitätsstiftend für die Gesellschaft aus.

Die energetische Ertüchtigung von Bestandsgebäuden kann bereits mit verhältnismäßig geringen Mitteln im Rahmen einer Schritt-für-Schritt-Sanierung durchgeführt werden. Gleichwohl kann eine optimierte Gebäudesanierung im Hinblick auf das Erreichnen von höheren Energiestandards oder eine weitreichendene Restaurierung bei denkmalwerten Gebäuden zweckmäßig sein.

Die Energieberatung hat zum Ziel, dem Bauherr den energetischen Zustand seines Gebäudes übersichtlich darzustellen und Vorschläge zu einer wirtschaftlich sinnvollen und technisch realisierbaren energetischen Sanierung zu unterbreiten. Die Ergebnisse der Energieberatung werden in einem standardisiertem Energieberatungsbericht dokumentiert und in einem Abschlussgespräch erläutert. Der Energieberatungsbericht enthält ein Sanierungskonzept für eine durchgängige Sanierungsmaßnahme in einem Zug bzw. einen individuellen Sanierungsfahrplan für eine Schritt-für-Schritt-Sanierung innerhalb eines abgestimmten Zeitablaufs.

Gemäß den Richtlinien des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist die Energieberatung förderfähig, wenn die Anforderungen an die Vor-Ort-Beratung erfüllt werden. Vor-Ort-Beratungen sind durch einen unabhängigen Energieberater, der in der Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes registriert ist, durchzuführen. Zu den weiteren zentralen Anforderungen gehören eine vollständige Dokumentation in Form eines Energieberatungsberichtes, der als Verwendungsnachweis dient und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorzulegen ist sowie ein Abschlussgespräch zwischen Energieberater und dem Beratenen, bei dem die Inhalte des Energieberatungsberichtes erläutert werden.

Der Beratung-Zuschuss für die Vor-Ort-Beratung wird durch den Energieberater bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt und an den Energieberater ausgezahlt. Damit ist der Energieberater verpflichtet, dem Bauherr ein um den Zuschuss ermäßigtes Beratungshonorar in Rechnung zu stellen.

Der Energiestandard eines Bestandsgebäudes wird entsprechend einem Neubau-Projekt über die baulichen Maßnahmen (Gebäudehülle, Gebäudeausrichtung, Konstruktion) und die Anlagentechnik (Heizung, Warmwasseraufbereitung, Lüftung) bestimmt. Die wirtschaftliche Bewertung eines Energiekonzeptes bezieht sich sowohl auf die Investitionskosten und Wertsteigerung als auch auf die Folgekosten für den Betrieb über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes bzw. einzelner Bauteile und technischer Gebäudeausstatung.

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Optimierte Gebäudesanierung zu einem KfW-Effizienzhaus.

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Individueller Sanierungsfahrplan für eine Schritt-für-Schritt-Sanierung.

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verbrauchsorientiert, bedarfsorientiert.

Sanierungsmaßnahme in einem Zug. Optimierte Gebäudesanierung zum KfW-Effizienzhaus.

Die Beratungsoption "Sanierungsmaßnahme in einem Zug" zeigt die energetische Ertüchtigung eines Bestandsgebäudes in ein standardisiertes KfW-Effizienzhaus auf. Diese Maßnahme stellt eine optimierte Gebäudesanierung dar und ermöglicht dabei gleichzeitig den Vergleich zwischen alternativen Sanierungsvarianten in Bezug auf die technische Umsetzung und Wirtschaftlichkeit.

Die nachstehende Auflistung zeigt in Kurzform die wesentlichen Inhalte der Beratungsoption "Sanierungsmaßnahme in einem Zug" auf:

Individueller Sanierungsfahrplan. Schritt-für-Schritt-Sanierung.

Die Beratungsoption "individueller Sanierungsfahrplan für eine Schritt-für-Schritt-Sanierung" zeigt aufeinander abgestimmte Maßnahmen innnerhalb eines abgestimmten Zeitablaufs auf. Das Ziel eines individuellen Sanierungsfahrplans ist, den Primärenergiebedarf so weit wie möglich zu senken und in der Summe der Maßnahmen zur Teilsanierung eine Komplettsanierung des Gebäudes zu erreichen.

Die nachstehende Auflistung zeigt in Kurzform die wesentlichen Inhalte der Beratungsoption "individueller Sanierungsfahrplan für eine Schritt-für-Schritt-Sanierung" auf:

Energieausweis. verbrauchsorientiert, bedarfsorientiert.

Ein Energieausweis beschreibt die Energieeffizienz von einem Gebäude in Abhängigkeit von der Gebäudenutzfläche nach den Regelungen der EnEV. Unterschieden wird zwischen einem verbrauchsorientierten und bedarfsorientierten Energieausweis.

Der Verbrauchsausweis weist allein die Energieverbrauchskennwerte („witterungsbereinigter“ Energieverbrauch) aus. Diese entsprechen dem tatsächlichen Heiz- und Warmwasserverbrauch der Bewohner innerhalb der letzten 3 Jahre im Bezug auf den genauen Gebäudestandort. Der Berechnung werden in der Regel die Verbrauchsdaten aus der Heizkostenabrechnung zugrunde gelegt. Anhand des verbrauchsorientierten Energieausweises kann ein Vergleich der energetische Qualität des untersuchten Gebäudes zu anderen Gebäuden aufgrund der individuellen Heizgewohnheiten und Warmwasserverbräuchen der Hausbewohner nur eingeschränkt gezogen werden.

Der Berechung eines Bedarfsausweises liegen eine umfassende Bestandsaufnahme des Gebäudes und normative Randbedingungen (z.B. die Klimazone, die Rauminnentemperatur, der Trinkwarmwasserbedarf) zugrunde. Die Anwendug von normativen Randbedingungen ermöglicht es eine objektive Bilanzierung über die energetische Qualität eines Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten zu erreichen. Demnach ist das bilanzierte Gebäude im Hinblick auf die energetische Qualität mit anderen Gebäuden vergleichbar. Gleichfalls ist eine Bilanzierung des Energieverbrauchs vor und nach der Sanierungsmaßnahme möglich.