Leistungen. Beratungsgespräch, Vertragspartnerschaft.

Dipl.-Ing. Tomasz Bachlinski - Freischaffender Architekt, Energieberater Wohn- und Nichtwohngebäude, Fachplaner Hocheffizienzgebäude

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Architektur und Energieberatung

Erste Orientierung, Erstgespräch. Angebotserstellung.

Gerne lade ich Sie zu einem persönlichen Gespräch für die Prüfung Ihres Bauvorhabens und als Vorbereitung der Angebotserstellung ein. Wenn Sie es wünschen, können für die erste Orientierung folgende Themen besprochen werden.


Als Architekt, Energieberater für Wohn- und Nichtwochngebäude sowie Fachplaner für Hocheffizienzgebäude biete ich Ihnen gerne meine Leistungen für die Realisierung Ihres Bauvorhabens an. Der gesamte Planungsprozess und Bauablauf wird von der ersten Idee bis zur Fertigstellung für Sie nachvollziehbar und transparent gestaltet. Für die erfolgreiche Herstellung Ihres Bauvorhabens vertrete ich Ihre Interessen gegenüber allen am Bauvorhaben Beteiligten gewissenhaft und mit Entschlossenheit.

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Erstgespräch, erste Orientierung. Vorbereitung der Angebotserstellung.

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Unterteilung der Gesamtleistung in festgelegte Leistungsinhalte.

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Energieberaterleitungen. Zuordung nach Leistungsphasen 1 bis 9 (HOAI).

Architekten- und Energieberaterleistungen. Grundleistungen und Besondere Leistungen.

Die Architekten- und Energieberaterleistungen sind in einzelne Arbeitsschritte mit festgelegten Leistungsinhalten innerhalb des Bauprozesses unterteilt. Bei der Einordnung und Definition dieser Leistungsinhalte wird für gewöhnlich die Bezugnahme auf die Leistungsphasen aus der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) hergestellt. Die Leistungsphasen nach HOAI beinhalten die Grundleistungen eines Architekten, die zur erfolgreichen Fertigstellung eines Bauvorhaben erforderlich sind und unterteilen diese auf die Leistungsphasen 1 bis 9. Die Energieberaterleistungen werden an dieser Stelle den Leistungsphasen 1 bis 9 zugeordnet, um die Verknüpfung mit dem Bauprozess darzustellen.

Die Grundleistungen umfassen die Projektplanung, Vorbereitung und Mitwirken bei der Vergabe, dem Kostenmanagement, Bauleitung bis hin zur Objektbetreung bei Bauvorhaben im Neubau, dem Bauen im Bestand sowie der Altbausanierung und Modernisierung. Als Erweiterung der Grundleistungen ist, wenn erforderlich, die Beauftragung von Besonderen Leistungen möglich.

Architekten- und Ingenieurleistungen.


Energieberaterleistungen.


1. Grundlagenermittlung:

  • Klärung und Beratung zu den technischen und wirtschaftlichen Grundsatzfragen, die für das Bauvorhaben erheblich sind;
  • Standortanalyse des Grundstücks;
  • Aufstellen eines Raum- bzw. Funktionsprogramms;
  • Festlegung auf die am Bauvorhaben beteiligten Fachleute (Fachingenieure), die für die Übernahme fachspezifischer Aufgaben beauftragt werden. Reihenfolge und Zeitpunkt der Beauftragung, ggf.: Grundstücksmakler, Bodengutachter, Vermessungsingenieur, Statiker, Ingenieur für technischen Ausbau, Bauphysiker und weitere Sachverständige;
  • Zusammenfassung und Erläuterung der Ergebnisse.

LPH 1.

  • Klärung des Beratungsziels und - umfangs, Energiestandards, Gestaltung des Gebäudes, Sanierungswünsche, finanzieller Rahmen;
  • Standortanalyse, Potenziale, Hemmnisse erkennen;
  • Fördermöglichkeiten (z.B. Förderprogramm der Energieberatung im Mittelstand, Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude).

2. Vorplanung:

  • Standortanalyse, sowie Prüfung der Vorgaben aus dem Bebauungsplan bzw. Anpassung an örtliche Bebauung, wenn kein Bebauungsplan vorhanden ist;
  • Prüfen weiterer Voraussetzungen für die baurechtliche Zulässigkeit;
  • Anfertigen der Grundriss-, Schnitt- und Ansichtszeichnungen (evtl. 3D-Visualisierung), in denen die Raumfunktionen, Raumgrößen und die Gestalt des Gebäudes skizziert ist;
  • Klärung der zu erwartenden Kosten in Form eines Kostenrahmens;
  • Vorverhandlungen mit Behörden und Ämtern
  • Auswertung und Zusammenstellung einer Übersicht über die Voraussetzungen und Grundlagen für die konkretere Planung zu dem Bauvorhaben.

LPH 2.

  • Prüfung der Bestandsunterlagen zu dem Gebäude und technischer Ausstattung;
  • Analyse des Verbrauchs der letzten Jahre;
  • Bestandsaufnahme des Gebäudes und der technischen Ausstattung;
  • Anayse des Raum- und Funktionsprogramms;
  • Vorplanung des Energiekonzeptes.

3. Entwurfsplanung:

  • Weiterentwicklung der Vorplanung bis zur Fertigstellung eines ganzheitlichen Planungskonzeptes mit allen projektspezifischen, gestalterischen wie auch technisch-funktionalen Merkmalen;
  • Einbeziehen der Planung beteiligter Fachingenieure;
  • Erarbeiten eines vollständigen, tragkonstruktiv, gebäudetechnisch und bauphysikalisch ausgereiften Gebäudeentwurfes mit zeichnerischer Darstellung des Gesamtprojektes und entsprechender Objektbeschreibung;
  • Kostenberechnung als Kostenvorgabe mit einer Genauigkeit von +- 20 %.

4. Genehmigungsplanung:

  • Zusammenstellen der notwendigen Unterlagen für die bauaufsichtliche Prüfung der Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens.

LPH 3. bis 4.

  • Bilanzierung und Bewertung des Ist-Zustands (Bestand);
  • Prüfung der Sanierungsmaßnahme in einem Zug bzw. Schritt für Schritt-Sanierung (Bestand);
  • Entwickeln von Energiekonzeptvarianten für eine enrgetische und wirtschaftliche Gegenüberstellung;
  • Prüfung der förderfähigen Maßnahmen und Förderprogramme, Antrag auf Fördergelder;
  • Analyse und Bewertung der Energiekonzeptvarianten;
  • Bilanzierung des gewählten Energiekonzeptes für den öffentlich-rechtlichen Nachweis;
  • Erstellung des Beratungsberichts mit Empfehlung der energetischen Maßnahmen.

5. Ausführungsplanung:

  • Festlegung der Ausführungsqualitäten für die Erstellung der Werk- und Ausführungszeichnungen und als Grundlage für die Zusammenstellung eines Leistungsverzeichnisses;
  • Erstellen aller notwendigen Planunterlagen zur ausführungsreifen Gebäudelösung (Werk- und Ausführungszeichnungen im M 1:50, Detailplanung M 1:20 bis M 1:5);
  • Integrieren der Planung beteiligter Fachingenieure;
  • Fortführen und Präzisieren der Objektbeschreibung aus der Entwurfsplanung (Lph 3).

6. Vorbereitung der Vergabe:

  • Erstellen der Leistungsbeschreibung und des Leistungsverzeichnisses mit Mengenangaben und Einheitspreisen unter Einbeziehung der an der Planung beteiligten Fachingenieure.

7. Mitwirkung bei der Vergabe:

  • Einholen und Auswerten der Angebote, die auf Grundlage des Leistungsverzeichnisses abgegeben wurden;
  • Aufstellen eines Preisspiegels und Verhandlung mit Bietern;
  • Kostenanschlag als Kostenvorgabe mit einer Genauigkeit von +- 10 % auf Grundlage der o.g. Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnisses;
  • Kostenkontrolle, Überprüfen der Kostenberechnung aus der Entwurfsplanung (Lph 3);
  • Mitwirken bei der Auftragserteilung.

LPH 5. bis 7.

  • energetische Vorgaben und Festlegungen für die Anfertigung der Ausführungsplanung;
  • Detailplanung für wärmebrückenarme / -freie und luftdichte Konstruktionen;
  • Mitwirken bei Anfertigung der Ausschreibungsunterlagen (Prüfung, Anpassung, Formulierung);
  • Anfertigen erforderlicher Pflichtenhefte;
  • ggf. Teilnahme bei den Vergabegesprächen;
  • Prüfung von Alternativangeboten, ggf. Wiederholung / Nachführen der Bilanzierung.

8. Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation:

  • Überwachen der ordnungsgemäßen Ausführung der Bauarbeiten;
  • Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten;
  • Bauleitung im Allgemeinen (Bauzeitenplaneitplan, Bautagebuch, Aufmaß, Abnahme, Rechnungsprüfung, Antrag auf behördliche Bauabnahmen);
  • Übergabe des Objekts;
  • Kostenfeststellung und Kostenkontrolle auf Grundlage der tatsächlich erfolgten Leistungsabrechnung.

LPH 8.

  • Festlegungen im Bauablauf;
  • Baubegleitung / Qualitätssicherung, prüfende und kontrollierende Tätigkeit für eine plnungsmäßige Umsetzung des Energiekonzeptes;
  • Überwachung der Luftdichtheitsmessung;
  • Abnahme und Dokumentation der energetisch relevanten Ausführung;
  • Erstellung des Energieausweises.

9. Objektbetreuung:

  • Bei Bedarf, Objektbegehung zur Mängelfeststellung;
  • Überwachen der Beseitigung von evtl. aufgetretenen Mängeln;
  • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.

LPH 9.

  • Gebrauchsanweisung, Nutzereinführung für richtiges Heizen, Lüften, Kühlen und weitere Gebäudefunktionen;
  • Monitoring (Betriebsoptimierung und Einregulierung in den ersten Nutzerjahren);
  • Zusammenstellung der Unterlagen für den Fördermittelgeber.

Vertragspartnerschaft. Erfolgreiche Herstellung eines Bauwerks.

Der Vertragspartnerschaft liegen die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zugrunde. Im Sinne des BGB § 631 ist mit dem Abschluss eines Werkvertrages die erfolgreiche Herstellung eines Bauwerks vereinbart. In dem Werkvertrag werden vollständig die Leistungen des Architekten beschrieben. Die Vertragsinhalte beziehen sich in der Regel auf einen Teil bzw. die vollständigen Grundleistungen und im Einzelfall auf die Besonderen Leistungen aus der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vollzogen. Der Auftrag beinhaltet diejenigen Leistungen, die zum Werkserfolg im Sinne des Werkvertragrechtes erforderlich und zu erbringen sind.

Es ist grundsätzlich möglich, einen Vertrag zunächst über die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) nach HOAI abzuschließen. Nach dem Ausarbeiten der Vorplanung erhalten Sie als Auftraggeber einen Überblick über die vorhandenen Möglichkeiten und Potenziale bei der Realisierung Ihres Bauvorhabens ohne bereits weitere Planungsleistungen beauftragt zu haben.

Alle Vertragsinhalte werden umfassend dargestellt und gemeinsam erläutert, so dass diese eindeutig und im gleichen Sinne zu verstehen sind.