Architektur und Energieberatung. Ganzheitliche Planung energieeffizienter Gebäude.

Dipl.-Ing. Tomasz Bachlinski - Freischaffender Architekt, Energieberater Wohn- und Nichtwohngebäude, Fachplaner Hocheffizienzgebäude

Architektur und Energieberatung
Architektur und Energieberatung

Ganzheitliche Planung. Wirtschaftliche und energieeffiziente Gebäudekonzepte.

Ausgehend von den Vorgaben und Zielen des Bauherren für ein stilvolles, wirtschaftliches und energieeffizientes Gebäude sind im Sinne der ganzheitlichen Planung die vielfältigen architektonischen Ideen mit den zahlreichen Variationsmöglichkeiten der Gebäudeanlagentechnik zusammenzubringen und zu einem nachhaltigen Gebäudekonzept zu entwickeln.

Das architektonische Gestalten und Konstruieren in Verbindung mit der Energieberatung erfordern einen sicheren Umgang mit interdisziplinären Sachgebieten der Fachplanung, mit dem Ziel, anspruchsvolle Bauprojekte in gestalterischer, wirtschaftlicher und energetischer Hinsicht zu optimieren und unter verlässlicher Termin- und Kostenabwicklung zu realisieren.

Die wirtschaftliche und energetische Bewertung von energieeffizienten Gebäudekonzepten berücksichtigt sowohl die Investitionskosten, deren Amortisationsdauer als auch die Wertsteigerung eines Gebäudes mit einem höheren Komfort und besserer Behaglichkeit. Ausgehend von "passiven" energetischen Maßnahmen, wie der optimierten Wärmedämmschicht und hoher Dichtigkeit der Gebäudehülle, ist für jedes energieeffiziente Gebäudekonzept eine sorgfältige Gewichtung der "aktiven" energetischen Maßnahmen, wie z.B. die Auswahl und Dimensionierung der Anlagentechnik, unerlässlich. Hinzukommen Kriterien der Umweltverträglichkeit, die zwar im Zusammenhang mit der Bewertung eines Energiekonzeptes stehen, aber monetär nicht bewertbar sind.

Bewertungskriterien der Energiestandards. Bauliche Rahmenbedingungen, Anlagentechnik.

Bewertungskriterien

Bauliche Rahmenbedingungen

Anlagentechnik


Energiestandards (Auswahl). Gesetze | Richtlinien | Baustandards

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Mit dem Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze vom 8. August 2020 werden die früheren Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt und harmonisiert.

Mit dem Inkrafttreten am 1. November 2020 definiert das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) den Mindest-Energiestandard mit einem Mindestanteil erneuerbarer Energien bei der Wärme- und Kälteversorgung für neu zu errichtende Gebäude sowie Sanierungsmaßnahmen der Gebäude im Bestand.

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Die Förderinstitution Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) formuliert mit dem KfW-Effizienzhaus eigene Energie-Standards, die über die Vorgaben und Zielsetzungen des GEG hinausgehen. Der KfW-Effizienzhaus-Standard und die Höhe der Förderung werden durch Werte von 55 bis 115 festgelegt. Je niedriger der Wert, umso höherer Energiestandard ist einzuhalten und eine höhere Förderung zu erzielen.

Zur Stärkung der Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien bei der Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 werden mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) seit 01.07.2021 sämtliche Förderangebote der KfW oder BAFA zusammengeführt.

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Der Passivhaus-Standard definiert ein ganzheitliches Baukonzept, bei dem durch passive Maßnahmen (hocheffiziente Wärmedämmung, Luftdichtheit, Wärmebrückenfreiheit, u.a.) und einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung die vordefinierten Passivhauskriterien umgesetzt werden.

Der Passivhaus-Standard wurde ursprünglich für Wohngebäude entwickelt, findet aber mittlerweile auch beim Neubau von Nichtwohngebäuden sowie Sanierungsprojekten Anwendung.

Weitere Gesetze und Richtlinien. Instrumente (Auswahl) zum Erreichen der Klimaziele

Klimaschutzgesetz (Generationenvertrag)

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)

Bundesbedarfsplangesetz

Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)

Richtlinie, Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)


Energieberatung, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Vor-Ort-Beratung.

Die Sanierung und Modernisierung von Gebäuden im Bestand, der Erhalt und Überführung der historischen Architektur in die moderne Gegenwart ist eine verantwortungsvolle Aufgabe für Architekten und Energieberater. Das Übertragen von Ideen der modernen Architektur und neuer technologien der Gebäudeanlagentechnik auf Bestandsgebäude mit greifbarer Geschichte erfordert einen sensiblen Umgang mit dem historischen Erbe, das für die Gesellschaft identitätsstiftend und wertvoll ist.

Die energetische Sanierung und Modernisierung von Bestandsgebäuden kann bereits mit verhältnismäßig geringen Mitteln im Rahmen einer Schritt-für-Schritt-Sanierung initiiert werden. Gleichwohl kann eine optimierte Gebäudesanierung zu einem KfW-Effizienzhaus im Hinblick auf das Erreichen von höheren Energiestandards oder eine weitreichende Restaurierung bei denkmalwerten Gebäuden zweckmäßig sein.

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z.B. optimierte Gebäudesanierung zu einem KfW-Effizienzhaus.

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Individueller Sanierungsfahrplan für eine Schritt-für-Schritt-Sanierung.

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verbrauchsorientiert, bedarfsorientiert.

Die Energieberatung für Gebäude im Bestand hat zum Ziel, dem Bauherr den energetischen Zustand des Gebäudes übersichtlich darzustellen und ein Konzept für eine wirtschaftlich und technisch sinnvolle energetische Sanierung zu erarbeiten. Das Ergebnis der Energieberatung wird in einem standardisiertem Energieberatungsbericht dokumentiert und in einem Abschlussgespräch erläutert. Der Energieberatungsbericht enthält ein Sanierungskonzept für eine durchgängige Sanierungsmaßnahme in einem Zug bzw. einen individuellen Sanierungsfahrplan für eine Schritt-für-Schritt-Sanierung innerhalb eines abgestimmten Zeitablaufs.

Gemäß den Richtlinien des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist die Energieberatung förderfähig, wenn die Anforderungen an die Vor-Ort-Beratung erfüllt werden. Eine Vor-Ort-Beratung ist durch einen unabhängigen Energieberater, der in der Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes registriert ist, durchzuführen. Zu den weiteren zentralen Anforderungen gehören eine vollständige Dokumentation in Form eines Energieberatungsberichtes, der als Verwendungsnachweis dient und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorzulegen ist sowie ein Abschlussgespräch zwischen Energieberater und dem Beratenen, bei dem die Inhalte des Energieberatungsberichtes erläutert werden.

Der Beratung-Zuschuss für die Vor-Ort-Beratung wird durch den Energieberater bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt und an den Energieberater ausgezahlt. Damit ist der Energieberater verpflichtet, dem Bauherr ein um den Zuschuss ermäßigtes Beratungshonorar in Rechnung zu stellen.

Der Energiestandard eines Bestandsgebäudes wird entsprechend einem Neubau-Projekt über die baulichen Maßnahmen (Gebäudehülle, Größe und Kompaktheit, Gebäudeausrichtung, Konstruktion) und die Anlagentechnik (Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasseraufbereitung, Beleuchtung, Gebäudeatomation) bestimmt. Die wirtschaftliche Bewertung eines Energiekonzeptes bezieht sich sowohl auf die Investitionskosten und Wertsteigerung als auch auf die Folgekosten für den Betrieb über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes bzw. einzelner Bauteile und technischer Gebäudeausstatung.

Energieausweis

Ein Energieausweis beschreibt die Energieeffizienz von einem Gebäude in Abhängigkeit von der Gebäudenutzfläche nach den Regelungen der EnEV. Unterschieden wird zwischen einem verbrauchsorientierten und bedarfsorientierten Energieausweis.

Der Verbrauchsausweis weist allein die Energieverbrauchskennwerte („witterungsbereinigter“ Energieverbrauch) aus. Diese entsprechen dem tatsächlichen Heiz- und Warmwasserverbrauch der Bewohner innerhalb der letzten 3 Jahre im Bezug auf den genauen Gebäudestandort. Der Berechnung werden in der Regel die Verbrauchsdaten aus der Heizkostenabrechnung zugrunde gelegt. Anhand des verbrauchsorientierten Energieausweises kann ein Vergleich der energetische Qualität des untersuchten Gebäudes zu anderen Gebäuden aufgrund der individuellen Heizgewohnheiten und Warmwasserverbräuchen der Hausbewohner nur eingeschränkt gezogen werden.

Der Berechung eines Bedarfsausweises liegen eine umfassende Bestandsaufnahme des Gebäudes und normative Randbedingungen (z.B. die Klimazone, die Rauminnentemperatur, der Trinkwarmwasserbedarf) zugrunde. Die Anwendug von normativen Randbedingungen ermöglicht es eine objektive Bilanzierung über die energetische Qualität eines Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten zu erreichen. Demnach ist das bilanzierte Gebäude im Hinblick auf die energetische Qualität mit anderen Gebäuden vergleichbar. Gleichfalls ist eine Bilanzierung des Energieverbrauchs vor und nach der Sanierungsmaßnahme möglich.